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Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

14.06.2024

NEIN zur einseitigen und praxisfeindlichen Änderung der Mietrechtsverordnung.

 

 

Der Bundesrat hat einen Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. Der HEV Schweiz lehnt die einseitigen Änderungen zulasten der Vermieter ab. Die Vorschläge würden in der Praxis einen enormen Zusatzaufwand verursachen. Sie würden zu Rechtsunsicherheit führen und Auseinandersetzungen vor Schlichtungsbehörden und Gerichten provozieren. Deren Verfahren würden sodann mit enormem Beweis- und Prüfaufwand aufgebläht. Eine rasche niederschwellige Schlichtung wäre nicht mehr möglich.

Der HEV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Änderung der Mietrechtsverordnung (VMWG) vollumfänglich ab.