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Zu Verwaltern degradiert?

27.06.2024

Der Begriff «Eigentum» kommt in der Bundesverfassung 13-mal vor, 6-mal davon nur im Inhaltsverzeichnis. Vielleicht ist das der Grund, weshalb sich offenbar viele mit diesem Begriff, dessen Bedeutung und Wirkung schwertun. Am 13. Juni hat der Nationalrat die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» seines Mitglieds Jürg Grossen gutgeheissen – entgegen den Empfehlungen des Bundesrats. Wäre jener Tag ein Freitag gewesen, könnte man die Annahme der Motion als Unglück abbuchen, wie es sich an einem solchen Unglückstag eben ereignen kann. Denn der «Freitag, der 13.» gilt im Volksglauben als Tag, an dem besonders viele Unglücke passieren. Übrigens: Wussten Sie, dass die Furcht vor einem «Freitag, dem 13.» als «Paraskavedekatriaphobie» (Wikipedia) bezeichnet wird?

Sind wir nur noch Verwalter unseres Eigentums?

Mehr als dieser Zungenbrecher plagt mich der Inhalt der genannten Motion, denn der Bundesrat wird darin beauftragt, «den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. […] Es sind deshalb verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Ausbau des privaten und verteilnetzschonenden Heimladenetzes rasch und ohne Einschränkungen vollzogen wird.» Im Klartext heisst das, dass Ladestationen für E-Autos in Miets- und Stockwerkeigentumshäusern dringend und zwingend per Gesetz befohlen werden sollen.

Ein derart kategorisch erzwungenes Obligatorium stellt das Eigentum grundsätzlich infrage. Vielleicht kommt der Begriff in der Bundesverfassung wirklich zu wenig vor. Scheinbar geht auch das Bewusstsein immer mehr verloren, dass Eigentümer neben Pflichten auch Rechte haben: Unter anderem jenes Recht, selber über ihr Eigentum zu verfügen. Weiter ist in dieser Motion 23.3936 die Rede vom «verteilnetzschonenden Heimladenetz», von «Schonung der Verteilnetze» und «Minimierung der Netzausbaukosten». Geht es nun primär um das Laden von Elektroautos? Oder sollen die Liegenschaftseigentümer zu «Flatterstrom- Ausgleichern» und «Lückenbüssern» im neuen Strommanagement mit den ungenügend ausgebauten Leitungsnetzen verdonnert werden? Und überhaupt: Warum sollen Eigentümer «müssen» – und nicht selber entscheiden dürfen? Sind wir nur noch «Verwalter» unseres Eigentums?

Der Ständerat, die «Chambre de réflexion», kann diese Geisterfahrt noch stoppen.

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz